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Kampfhunde-Führschein in Wien ab 01. Juli 2010 Pflicht


" Nach dem "Ja" bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach
dem Beschluss im Landtag am 26. März mit dem 1. Juli in Kraft treten. Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte
werden die Prüfung nicht ablegen dürfen und dementsprechend keinen Kampfhund mehr auf Wiens Straßen Gassi
führen dürfen.

Betroffen sind nach derzeitigem Stand die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen
Mastiff,Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge. Bis 01. Juli 2010
könnten noch Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge in diese Liste aufgenommen werden.

Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die
Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen.
Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier
mindestens sechs Monate alt ist!

Nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will,
muss dieverpflichtende Prüfung ablegen. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von
Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird, die ab rund 100
Euro beginnt, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.

Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten und im Vergleich zum jetzigen freiwilligen Hundeführschein aus einem
erweiterten Praxisteil bestehen. Dabei geht es darum, den Hund in Alltagssituationen zu beherrschen. In einem
theoretischen Teil werden überdies Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften
vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung scheitern, wobei bereits beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von
der Partie ist. Fällt ein Halter auch beim dritten Mal durch, droht die Abnahme des Tieres.
 "


Quelle: Web-Standard | Artikel vom 19.02.2010 13:39